Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Absolventen, deren Berufsausbildung in Physiotherapie/Krankengymnastik erfolgte, das Zertifikat „Sportphysiotherapeut” sowie eine Lehrgangsbescheinigung, aus der alle Angaben über Art, Inhalt und Dauer der Weiterbildung hervorgehen.
Die Prüfungsordnung der Weiterbildung zum Sportphysiotherapeuten regelt die näheren Einzelheiten und wird im Verlaufe des ersten Lehrgangsjahres ausgehändigt.
Staatlich geprüfte Masseure/-innen, medizinische Bademeister/-innen, Dipl.-Sportlehrer/-innen bzw. Dipl.-Sportwissenschaftler/-innen sowie Ärzte/Ärztinnen erhalten ein modifiziertes Zertifikat, welches ihnen die Teilnahme am Lehrgang „Sportphysiotherapie“ bescheinigt sowie eine Lehrgangsbescheinigung, aus der alle Angaben über Art, Inhalt und Dauer der Weiterbildung hervorgehen.
Teilnehmer/-innen, welche nicht an der Prüfung teilnehmen, erhalten nach Lehrgangsabschluss eine Bescheinigung für den Lehrgang Sportphysiotherapie, aus der alle Angaben über Art, Inhalt und Dauer der Weiterbildung hervorgehen.
