Prüfungsordnung: Klinisches Patientenmanagement – KPM ®/Stand: Februar 2009
1. Um die Zusatzqualifikation “KPM - Therapeut“ zu erlangen, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
1.1 - Teilnahme an alle Grundlagenkurse (4) und alle Aufbaukurse (8);
1.2 - Ablegen einer mündlich-praktische Prüfung
2. Das Zertifikat “KPM - Therapeut” bescheinigt dem Kursabsolventen Art, Inhalt, Dauer und Stundenzahl der Bildungsmaßnahme sowie den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung im Bereich Klinisches Patientenmanagement.
3. Prüfungskommission
Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus 2 Lehrern/Referenten der Weiterbildungsmaßnahme zum KPM -Therapeuten..
Erläuterungen zu den Punkten 1 bis 2:
1.1 Regelmäßige Teilnahme
Der Kandidat muss alle 4 Grundlagenkurse und alle 8 Aufbaukurse absolviert haben. Fehlzeiten sollten auf maximal 10% beschränkt bleiben. Weitere Fehlzeiten müssen vor der Prüfung nachgeholt werden.
1.2 Ablegen einer Prüfung
Die Prüfung zum KPM - Therapeuten erfolgt nach Beendigung aller Lehrgangsabschnitte. Termine für die Prüfung werden rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Monate vor dem Prüfungstermin, bekannt gegeben. Zur Prüfung werden zwei - drei Termine pro Jahr an unterschiedlichen Lehrgangsorten (Oberhausen und Klagenfurt) angeboten.
1.2.1 Mündlich/Praktische Prüfung
(1) Der Kandidat soll einen Patienten selbständig untersuchen, die Befunde niederschreiben und einen Behandlungsplan erstellen. Er referiert die Ergebnisse der Prüfungskommission, diskutiert seine Arbeitsdiagnose und zeigt Elemente aus der Untersuchung und Behandlung am Patienten. Die Prüfungskommission überprüft seine Befunde und bewertet seine Behandlungsmaßnahmen. Der Kandidat bekommt für die Untersuchung 1,5 Stunden Zeit.
(2) In der praktischen Prüfung soll der Kandidat ferner die korrekte technische Ausführung und Dosierung der vermittelten Untersuchungs- und Behandlungstechniken demonstrieren. Er soll in der Lage sein, alternative Techniken, die konkrete Pathologien berücksichtigen, vorzuführen.
(3) Die Auswahl der am Patienten zu demonstrierende Techniken richtet sich nach der klinischen Präsentation des Patienten und greift insbesondere diejenigen Anteile von Untersuchung und Behandlung auf, die bei der mündlichen Vorstellung des Patienten unklar geblieben sind.
(4) Der Kandidat soll bei der Untersuchung und Behandlung des Patienten zeigen, dass er in der Lage ist alle Facetten des Klinisches Patientenmanagement – parietal, viszeral, energetisch, Ernährung und Physiologie - in sein Management zu integrieren.
(5) Die praktische Prüfung sollte 60 Minuten nicht überschreiten.
Mit Bestanden gewertet wird die mündlich/praktische Prüfung, wenn der Prüfling erkennen lässt, dass er die Zusammenhänge verschiedener Komponente des Klinischen Patientenmanagement verstanden hat und in der Lage ist, die notwendigen Konsequenzen in die Praxis umzusetzen. Mit Nicht Bestanden gewertet wird die mündlich/praktische Prüfung, wenn der Prüfling erkennen lässt, dass wesentliche Zusammenhänge der verschiedenen Komponente des Klinischen Patientenmanagement nicht verstanden wurden und ein verantwortungsvolles Handeln in der Praxis aufgrund erheblicher Kenntnisdefizite nicht erfolgen kann.
1.3 Prüfungsbeurteilung
Wird die Prüfungstbeurteilung als Nachweiß der Qualifikation mit Bestanden gewertet, bescheinigt das Zertifikat zum KPM - Therapeuten den erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme Klinisches Patientenmanagement – KPM ®
Lehrgangsteilnehmer, deren Beurteilung mit Nicht Bestanden gewertet wurde, erhalten innerhalb von 12 Monaten erneut die Möglichkeit zum Nachweiß ihrer Qualifikation. Wird durch diese Nachprüfung die Qualifikation nachgewiesen, so wird das Zertifikat zum KPM - Therapeuten verliehen.
2 Das Zertifikat zum KPM - Therapeuten
Das Zertifikat zum KPM - Therapeuten bescheinigt dem Teilnehmer / der Teilnehmerin den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme in Klinisches Patientenmanagement nach den Prüfungsrichtlinien des Fachbereiches Klinisches Patientenmanagement – KPM ®.
Zell am Moos, im Frühjahr 2009
