Zusatzqualifikation Medizinische Trainingstherapie

Nach den Empfehlungen der Kostenträger (gesetzliche und private Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger) berechtigt die Weiterbildung zur Medizinischen Trainingstherapie (MTT) ihre Absolventen dazu, nach ärztlicher Verordnung unter den vorgeschriebenen räumlichen und personellen Voraussetzungen MTT mit Patienten durchzuführen.
Diese Weiterbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
Die Prüfungen finden in Form einer Klausur jeweils im Rahmen der Weiterbildungen am letzten Lehrgangstag statt.

 

 

 

Lehrgangsorte