Kenntnisüberprüfung Medizinische Trainingstherapie (MTT)
Die schriftliche Prüfung im Fachbereich Medizinische Trainingstherapie (MTT) erfolgt im Rahmen der Lehrgänge (letzter Lehrgangstag) in Form einer ca. 1-stündigen Klausur.
Der Teilnehmer soll in dieser Prüfung nachweisen, dass er über den nötigen Kenntnisstand verfügt, welcher zur Ausübung der therapeutischen Inhalte im Fachbereich MTT erforderlich ist.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60% richtig beantwortet wurde. Bei Unterschreiten erfolgt eine mündliche Prüfung im Rahmen eines Colloquiums. Die mündliche Prüfung wird vom Kursleiter und mindestens einem Referenten durchgeführt.
Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Wird nach zweimaliger Prüfungswiederholung der Kurs nicht bestanden, muss der Kurs wiederholt werden.
Die Erstellung einer schriftlichen Hausarbeit geschieht unter Vorbehalt.
