Eingangsvoraussetzungen für die Kenntnisüberprüfung MTT bei der spt-education ist die regelmäßige Teilnahme an allen für die MTT relevanten Lehrgangsinhalten.
Zusätzlich gelten die Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an dieser Weiterbildung:

Die MTT-Zusatzqualifikation nach den Richtlinien des VDAK/EAV richtet sich ausschließlich an Teilnehmer und/oder Absolventen der Weiterbildung Sportphysiotherapie der spt-education.

Physiotherapeuten/Krankengymnasten:
  • abgeschlossene Berufsausbildung als Physiotherapeut
  • 100 UE fachbezogene Weiterbildung, anrechenbar auch 30 UE Sportphysiotherapie
Masseure und med. Bademeister:
  • abgeschlossene Berufsausbildung als Masseur
  • 100 UE fachbezogene Weiterbildung, anrechenbar auch 30 UE Sportphysiotherapie
Sportlehrer/Sportwissenschaftler:
  • abgeschlossenes Hochschulstudium mit medizinisch/rehabilitativem Schwerpunkt sowie orthopädisch/traumatologischen Inhalten
  • 1 Jahr Berufserfahrung in einer muskuloskeletalen Reha-Einrichtung oder Klinik

oder

  • abgeschlossenes Hochschulstudium ohne medizinisch/rehabilitativen Schwerpunkt sowie orthopädisch/traumatologischen Inhalten
  • 1 Jahr Berufserfahrung in einer muskuloskeletalen Reha-Einrichtung oder Klinik Nachweis von mind. 200 Unterrichtseinheiten im Bereich Orthopädie/Traumatologie

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