Prüfungsordnung im Fachbereich Sportphysiotherapie/Stand: Herbst 2002


1. Um die Zusatzqualifikation „Sportphysiotherapeut“ zu erlangen, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
1.1 Regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungsterminen der Maßnahme;
1.2 Ablegen einer Prüfung
1.2.1 Schriftliche Prüfung;
1.2.2 Mündlich-praktische Prüfung;
1.3 Positive Gesamtbeurteilung der Punkte 1.1 und 1.2

2. Das Zertifikat „Sportphysiotherapeut der spt-education  bescheinigt dem Kursabsolventen Art, Inhalt, Dauer und Stundenzahl der Bildungsmaßnahme sowie den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung im Bereich Sportphysiotherapie.

3. Prüfungskommission
Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus mindestens einem Lehrgangsleiter und mindestens 2 weiteren Lehrern/Referenten der Weiterbildungsmaßnahme zum Sportphysiotherapeuten.

Erläuterungen zu den Punkten 1 bis 2:

1.1 Regelmäßige Teilnahme
Eine regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn Fehlzeiten auf maximal 10% beschränkt bleiben. Weitere Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Gelegenheit dazu besteht entweder am gleichen Seminarort in einem Folgelehrgang oder an einem anderen Seminarort in einem Parallellehrgang.

1.2 Ablegen einer Prüfung
Die Prüfung zum Sportphysiotherapeuten erfolgt nach Beendigung aller Lehrgangsabschnitte der jeweiligen Lehrgangsserie. Termine für die Prüfung werden rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Monate vor dem Prüfungstermin, bekannt gegeben. Zur Prüfung werden zwei-drei Termine pro Jahr an unterschiedlichen Lehrgangsorten angeboten.

1.2.1 Schriftliche Prüfung
Die Dauer der schriftlichen Prüfung umfasst 180 Minuten. Eine schriftliche Prüfung erfolgt in Form von offenen Fragen innerhalb der Fachbereiche. Zur Überprüfung grundlegender Kenntnisse ist die Prüfung obligatorisch in den Fachgebieten:
• Muskelphysiologie,
• Ernährungsphysiologie,
• Leistungsphysiologie,
• Trainingslehre,
• Rehabilitation, und
• Struktur und Funktion der Gewebe.

Die schriftliche Prüfung wird mit Bestanden gewertet, wenn in jedem Prüfungsfachgebiet mindestens 51% der erreichbaren Punkte erzielt werden. Prüfungsfachgebiete, die mit Nicht Bestanden gewertet werden, müssen in einer Nachprüfung wiederholt werden.

1.2.2 Mündlich/Praktische Prüfung
Die Dauer der mündlich/praktischen Prüfung umfasst je Fachgebiet 60 Minuten. Hiervon stehen 30 Minuten der individuellen Vorbereitung zur Lösung der gestellten Aufgabe zur Verfügung. In den verbleibenden 30 Minuten stellt der Prüfling seine Lösung der Prüfungskommission vor und demonstriert ggf. in einem praktischen Abschnitt die Lösung der gestellten Aufgabe. Die mündlich/praktische Prüfung erfolgt in folgenden Fachgebieten:
• Anatomie in Vivo und Klinische Diagnostik/Schnellteste
Die Kenntnis der Anatomie wird überprüft. Weiter stehen die Durchführung von Muskel- und Gelenksfunktionsprüfungen zur Befunderhebung bei bestehender Symptomatik und/oder zur Präventivuntersuchung im Vordergrund der Prüfung. Auswertung und Interpretation der Ergebnisse sind vom Prüfling vorzunehmen. Konsequenzen für die Behandlung und/oder das weitere Training/ Rehabilita-tionstraining sind aufzuzeigen.
• Sportphysiotherapeutische Maßnahmen
Die Integration aller in der Weiterbildung vertretenen Fachgebiete (z.B. Tapen/Bandagieren, Sportmassage, Elektrotherapie, Rehabilitationstraining), die der Prävention und Rehabilitation von Sportverletzungen/-schäden dienen, wird anhand eines vorgegebenen Fallbeispieles geprüft.
• Sportpraktische und sportphysiologische Test- und Diagnoseverfahren
Aufbau, Durchführung und Auswertung der Testverfahren (z.B. Conconi, Laktat, sportmotorische Testverfahren) sowie Interpretation der Messergebnisse sind vorzunehmen und Konsequenzen für die Sportpraxis aufzuzeigen.

Mit Bestanden gewertet wird die mündlich/praktische Prüfung, wenn der Prüfling in allen drei geprüften Fachgebieten erkennen lässt, dass er die Zusammenhänge verschiedener Fachgebiete verstanden hat und in der Lage ist die notwendigen Konsequenzen in die Praxis umzusetzen. Mit Nicht Bestanden gewertet wird die mündlich/praktische Prüfung, wenn der Prüfling in einem Fachgebiet erkennen lässt, dass wesentliche Zusammenhänge der verschiedenen Fachgebiete nicht verstanden wurden und ein verantwortungsvolles Handeln in der Praxis aufgrund erheblicher Kenntnisdefizite nicht erfolgen kann.

1.3 Gesamtbeurteilung
Die Gesamtbeurteilung setzt sich aus den Ergebnissen der schriftlichen und der mündlich/ praktischen Prüfung zusammen. Die Gesamtbeurteilung wird von der Prüfungskommission vorgenommen. Um die Gesamtbeurteilung mit Bestanden zu werten, müssen beide Prüfungsteile (schriftlich und praktisch/mündlich) jeweils mit Bestanden gewertet werden.
Wurde ein Prüfungsteil (schriftlich oder praktisch/mündlich) mit Nicht Bestanden gewertet, erfolgt auch die Gesamtbeurteilung mit Nicht Bestanden.

Wird die Gesamtbeurteilung als Nachweis der Qualifikation mit Bestanden gewertet, bescheinigt das Zertifikat zum Sportphysiotherapeuten - der spt-education den erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme zum Sportphysiotherapeten.

Wird die Gesamtbeurteilung mit Nicht Bestanden gewertet, erhält der Lehrgangsteilnehmer immer eine Lehrgangsbescheinigung über Art, Inhalt, Dauer und teilgenommene Stundenzahl.
Lehrgangsteilnehmer, deren Beurteilung mit Nicht Bestanden gewertet wurde, erhalten innerhalb von 12 Monaten erneut die Möglichkeit zum Nachweiß ihrer Qualifikation. Dieser Nachweis hat in den mit nicht Bestanden gewerteten Prüfungsbereichen bzw. Prüfungsteilbereichen zu erfolgen. Wird durch diese Nachprüfung die Qualifikation nachgewiesen, so wird das Zertifikat zum Sportphysiotherapeuten verliehen.

2. Das Zertifikat zum Sportphysiotherapeuten
Das Zertifikat zum Sportphysiotherapeuten bescheinigt dem Teilnehmer den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme in Sportphysiotherapie nach den Prüfungsrichtlinien des Fachbereiches Sportphysiotherapie.
Das Zertifikat wird nur gültig im Zusammenhang mit einem Anhang „spt“, der die genaue Auflistung der absolvierten Fachbereiche und die darin erteilten Unterrichtsstunden enthält.

Königswinter, im Herbst 2002
gez.
Prof. Dr. J. Cabri            H.-J. Haas                M. Steverding

 

 

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