Wir sind eine „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“

Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern wird Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit geboten, sich für eine bestimmte Zeit von der Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Dies wird als Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung bezeichnet.
Wir, als spt-education sind entsprechend §11 des AWbG als „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“ im Bundesland NRW anerkannt. Unsere Teilnehmer/innen sind damit berechtigt, Bildungsurlaub zu beantragen. Für eine individuelle Beratung und Beantwortung deiner Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ziel von Bildungsurlaub

Mit dem Bildungsurlaub wird das lebenslange Lernen von Arbeitnehmern & Arbeitnehmerinnen unterstützt und gefördert. In dieser zusätzlichen arbeitsfreien Zeit, die neben dem normalen Erholungsurlaub gewährt wird, erhalten Arbeitnehmer & Arbeitnehmerinnen die Gelegenheit sich ausschließlich auf die Fortbildung zu konzentrieren.

Die Kosten für den Bildungsurlaub teilen sich Arbeitgeber/in (Lohnfortzahlung) und Arbeitnehmer/in (Lehrgangsgebühr), da beide Seiten von der Weiterbildungsmaßnahme profitieren: Gut ausgebildete und mit neuem Wissen ausgerüstete Arbeitnehmer/innen, die dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin im Arbeitsalltag zur Verfügung stehen. Eine Win-Win Situation!

Gesetzliche Regelungen des Bildungsurlaub

Auf der folgenden Homepage finden Sie für jedes Bundesland, das eine solche Regelung anbietet, eine Kurzbeschreibung und Hinweise auf Quellen, die detaillierte Angaben zu den Voraussetzungen und weitere Informationen enthalten.

Bildungsurlaub beantragen

Für die Beantragung des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin benötigt man i.d.R. die Anmeldebestätigung für einen Lehrgang oder Kurs bei der spt-education, den entsprechenden Ablaufplan der Weiterbildung sowie die Anerkennung als „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“. Der Bildungsurlaub sollte zügig beim jeweiligen Arbeitgeber schriftlich, vollständig beantragt werden.

Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens aber sechs Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen. Der Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange vorliegen. Gibt es Unklarheiten, können der Betriebsrat, der Personalrat, die Mitarbeitervertretung und/oder die Gewerkschaft wichtige Ansprechpartner/innen sein.

Hilfe und Kontakt

Du willst vom Bildungsurlaub profitieren und einen Lehrgang bei der spt-education besuchen? Melde dich einfach bei Rückfragen bei uns im Büro.

Nützliche Links:

Kostenloser Rechtsanspruchs-Check auf Bildungsurlauber: https://www.bildungsurlauber.de/

Weiterführende Zusatzinformationen zum Thema Bildungsurlaub: https://www.finanztip.de/urlaubsrecht/bildungsurlaub/

Bildungsurlaub-Gesetz für NRW: http://www.bildungsurlaub.de/infos_gesetz_33.html 

Bildungsurlaub-Gesetz für das Saarland: http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_saarland.html

Bildungsurlaub-Gesetz für Hessen: http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_hessen.html

FAQ: http://www.bildungsurlaub.de/infos_haeufig-gestellte-fragen_80.html