Wir sind eine „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“

Bildungsurlaub

Die spt-education ist entsprechend §11 des AWbG als „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“ anerkannt. Unsere Teilnehmer/innen sind damit berechtigt, Bildungsurlaub zu beantragen. Für eine individuelle Beratung und Beantwortung deiner Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Ziel von Bildungsurlaub

Mit dem Bildungsurlaub wird das lebenslange Lernen von Arbeitnehmern & Arbeitnehmerinnen unterstützt und gefördert. In dieser zusätzlichen arbeitsfreien Zeit, die neben dem normalen Erholungsurlaub gewährt wird, erhalten Arbeitnehmer & Arbeitnehmerinnen die Gelegenheit sich ausschließlich auf die Fortbildung zu konzentrieren.

Die Kosten für den Bildungsurlaub teilen sich Arbeitgeber/in (Lohnfortzahlung) und Arbeitnehmer/in (Lehrgangsgebühr), da beide Seiten von der Weiterbildungsmaßnahme profitieren: Gut ausgebildete und mit neuem Wissen ausgerüstete Arbeitnehmer/innen, die dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin im Arbeitsalltag zur Verfügung stehen. Eine Win-Win Situation!

Gesetzliche Regelungen des Bildungsurlaub

Die Regelung des Bildungsurlaubs ist grundsätzliche Ländersache, d.h. von Bundesland zu Bundesland kann es einige kleinere Unterschiede geben. Eine Akkreditierung für Bildungsurlaub liegt für folgende Bundesländer vor: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. 

Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt maximal 5 Tage im Kalenderjahr. Voraussetzung für die Bewilligung von Bildungsurlaub ist eine Arbeitsstelle in einem Bundesland, in dem das Bildungsurlaubsgesetz gilt. Weiterhin muss es einen direkten Zusammenhang zwischen der beruflichen Weiterbildung und der zu verrichtenden Arbeit geben.

Einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeiter/in und Angestellte in Betrieben und Dienststellen ab 50 Beschäftigten. Für Betriebe mit 10 bis 50 Beschäftigten gilt eine Belastungsgrenze von 10 Prozent, d.h. ein Anspruch auf die jährlichen Bildungsurlaubstage besteht nur so lange, bis insgesamt 10 Prozent der Beschäftigten freigestellt worden sind. In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Freistellung. 

Bildungsurlaub beantragen

Für die Beantragung des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber bzw. bei der Arbeitgeberin benötigt man i.d.R. die Anmeldebestätigung für einen Lehrgang oder Kurs bei der spt-education, den entsprechenden Ablaufplan der Weiterbildung sowie die Anerkennung als „Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung“. Der Bildungsurlaub sollte zügig beim jeweiligen Arbeitgeber schriftlich, vollständig beantragt werden.

Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens aber sechs Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen. Der Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange vorliegen. Gibt es Unklarheiten, können der Betriebsrat, der Personalrat, die Mitarbeitervertretung und/oder die Gewerkschaft wichtige Ansprechpartner/innen sein.

Hilfe und Kontakt

Du willst vom Bildungsurlaub profitieren und einen Lehrgang bei der spt-education besuchen? Melde dich einfach bei Rückfragen bei uns im Büro oder nutze die Möglichkeit dich direkt über unsere Homepage anzumelden. 

Nützliche Links:

Kostenloser Rechtsanspruchs-Check auf Bildungsurlauber: https://www.bildungsurlauber.de/

Bildungsurlaub-Gesetz für NRW: http://www.bildungsurlaub.de/infos_gesetz_33.html 

Bildungsurlaub-Gesetz für das Saarland: http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_saarland.html

Bildungsurlaub-Gesetz für Hessen: http://www.bildungsurlaub.de/bildungsurlaub_hessen.html

FAQ: http://www.bildungsurlaub.de/infos_haeufig-gestellte-fragen_80.html