Zugelassen werden TeilnehmerInnen aus der Weiterbildung im Fachbereich Sportphysiotherapie die eine regelmäßige Teilnahme an den einzelnen Lehrgangsteilen vorweisen können.
Eine regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn Fehlzeiten auf maximal 10% beschränkt (das entspricht maximal 4 Tage) bleiben. Weitere Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Gelegenheit dazu besteht entweder am gleichen Seminarort in einem Folgelehrgang oder an einem anderen Seminarort in einem Parallellehrgang.
