Allgemeine GeschÀftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen (nachfolgend âAGBâ) gelten fĂŒr alle GeschĂ€ftsbeziehungen zwischen der spt- education GmbH, vertreten durch den GeschĂ€ftsfĂŒhrer Oliver Schulz, HauptstraĂe 457, 53639 Königswinter, Tel.: +49 (0) 2223 – 2788 – 0, Fax: +49 (0) 2223 – 2788 – 27, E-Mail: info@spt- education.de, Internet: www.spt-education.de (nachfolgend geschlechtsneutral âVeranstalterâ) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral âTeilnehmerâ, gemeinsam auch âParteienâ) des Veranstalters.
1.2. Diese AGB gelten ausschlieĂlich, wenn der Teilnehmer Verbraucher ist. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natĂŒrliche Person, die ein RechtsgeschĂ€ft zu Zwecken abschlieĂt, die ĂŒberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit zugerechnet werden können. DemgegenĂŒber ist Unternehmer gem. § 14 BGB eine natĂŒrliche oder juristische Person oder eine rechtsfĂ€hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines RechtsgeschĂ€fts in AusĂŒbung ihrer gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit handelt.
1.3. Die AGB des Veranstalters gelten ausschlieĂlich. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergĂ€nzende Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter dem ausdrĂŒcklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Diese AGB gelten fĂŒr alle VertrĂ€ge ĂŒber die Teilnahme an Lerndienstleistungen (nachfolgend âVeranstaltungenâ) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschlieĂt.
2.2. FĂŒr VertrĂ€ge ĂŒber die Lieferung von Wert- und Aktionsgutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrĂŒcklich etwas anderes geregelt ist bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird. Wertgutscheine können ĂŒber die Website entgeltlich erworben und dort eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt. Aktionsgutscheine werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten GĂŒltigkeitsdauer ausgegeben und können von Teilnehmer ĂŒber die Website ausschlieĂlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
2.3. FĂŒr VertrĂ€ge ĂŒber die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrĂŒcklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter ĂŒberlĂ€sst dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende DatenĂŒbertragung (nachfolgend âStreamingâ) und rĂ€umt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach nĂ€herer MaĂgabe der Ziffer 17 dieser AGB ein.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1. Der Veranstalter bietet sowohl PrĂ€senz- als auch Online- Veranstaltungen und die Lieferung von digitalen Inhalten ĂŒber seine Website an. Der Inhalt der Veranstaltung bzw. der digitalen Inhalte ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
3.2. Die PrĂ€senz-Veranstaltungen finden in von dem Veranstalter ausgewĂ€hlten RĂ€umlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine PrĂ€senz-Veranstaltungen ausschlieĂlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte RĂ€umlichkeit zur DurchfĂŒhrung der gewĂŒnschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf seiner Website nichts anderes ergibt.
3.3. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschlieĂlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes EndgerĂ€t und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. FĂŒr das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.4. Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte gem. Ziffer 2.3 werden ausschlieĂlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes EndgerĂ€t und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters. FĂŒr das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.5. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemĂ€Ăen Leistungen mit gröĂter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist ĂŒberwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhĂ€ngig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3.6. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewĂ€hltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, fĂŒr die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person fĂŒr die Leistungserbringung.
4. Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen
4.1. Die Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzung fĂŒr die vom Teilnehmer ausgewĂ€hlte Lerndienstleistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Lerndienstleistung auf der Website des Veranstalters.
4.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sÀmtliche Sicherheitsanweisungen des Veranstaltungsleiters zu befolgen.
4.3. Dem Teilnehmer ist es untersagt, an den Veranstaltungen unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol, Suchtmitteln oder sonstigem Drogeneinfluss teilzunehmen.
4.4. Der Teilnehmer sichert mit seiner Buchung zu, ĂŒber die fĂŒr den jeweilige Veranstaltung notwendige geistige und körperliche Verfassung zu verfĂŒgen. Ferner versichert der Teilnehmer, dass seinerseits keine EinschrĂ€nkung zur Teilnahme an einer in der Leistungsbeschreibung auf der Website nĂ€her beschriebenen Veranstaltung des Veranstalters vorliegt.
4.5. Der Teilnehmer sichert zu, dass seine angegebenen Daten wahrheitsgemÀà und vollstĂ€ndig sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Ănderungen eine Aktualisierung seiner Daten dem Veranstalter in Schrift- oder Textform (per Brief, per Fax oder E-Mail) mitzuteilen.
5. Vertragsschluss fĂŒr Lerndienstleistungen und Vertragssprache
5.1. Die PrÀsentation und Bewerbung der beschriebenen Lerndienstleistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Lerndienstleistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.
5.2. Der Teilnehmer kann ein Angebot durch AusfuÌllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Buchungsformular abgeben. Die vom Teilnehmer fuÌr das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Buchungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Buchungsformular und durch Klicken des den Buchungsvorgang abschlieĂenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewaÌhlten Lerndienstleistungen ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung uÌber die uÌblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
5.3. Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fuÌnf (5) Tagen annimmt,
- indem er dem Teilnehmer eine AnnahmeerklaÌrung (z.B. durch Auftrags- bzw. BuchungsbestaÌtigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) uÌbermittelt und maĂgeblicher Zeitpunkt der Zugang der AnnahmeerklaÌrung beim Teilnehmer ist, oder
- indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewaÌhlten Zahlungsdienstleister durchgefuÌhrt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewaÌhlten Zahlungsart gem. Ziffer 9.3.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maĂgeblich fĂŒr den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Veranstalter. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine WillenserklĂ€rung nicht mehr gebunden.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maĂgeblich fĂŒr den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Veranstalter. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine WillenserklĂ€rung nicht mehr gebunden.
5.4. Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschlieĂlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darĂŒberhinausgehende ZugĂ€nglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.
5.5. Der Vertragsschluss erfolgt ausschlieĂlich in deutscher Sprache.
5.6. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
5.7. Sofern der Teilnehmer ausdrĂŒcklich gegenĂŒber dem Veranstalter erklĂ€rt, weitere Teilnehmer fĂŒr eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer fĂŒr sĂ€mtliche in diesem Zusammenhang bestehenden AnsprĂŒche gegenĂŒber dem Veranstalter einzustehen.
6. Vertragsschluss bei sonstigen SchulungsvertrÀgen
6.1. SchulungsvertrÀge werden gesondert schriftlich zwischen den Parteien geschlossen und vereinbart.
6.2. Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail, per Brief, per Fax oder ĂŒber das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online- Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.
6.3. Indem der Veranstalter dem Teilnehmer einen unterschriebenen Schulungsvertrag ĂŒbersendet, erhĂ€lt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ĂŒber die zuvor vom Teilnehmer ausgewĂ€hlten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, per Fax oder E-Mail).
6.4. Mit seiner Unterschrift unter den Schulungsvertrag nimmt der Teilnehmer das verbindliche Angebot des Veranstalter an.
6.5. Im Ăbrigen gelten die Ziffern 5.4. bis 5.7. entsprechend.
7. Widerrufsrecht
7.1. Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach MaĂgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntĂ€giges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.
7.2. Das Widerrufsrecht gilt nicht fĂŒr Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union liegen.
8. Lieferung und Einlösen von Aktionsgutscheinen
8.1. Aktionsgutscheine werden dem Teilnehmer per E-Mail ĂŒberlassen.
8.2. Der Teilnehmer kann pro Buchung nur einen Aktionsgutschein einlösen.
8.3. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Gutscheinaktion auszuschlieĂen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Aktionsgutschein vermerkt ist.
8.4. Der Teilnehmer hat den Aktionsgutschein vor Abschluss des Bestellvorgangs ĂŒber die Website einzulösen. Hierzu muss der Teilnehmer beim AusfĂŒllen des Online-Anmeldeverfahrens den Gutscheincode in das dafĂŒr vorgesehene Textfeld eingeben. Nach Abschluss des Bestellvorgangs ist eine Einlösung des Aktionsgutscheins fĂŒr die ausgewĂ€hlte Leistung nicht mehr möglich.
8.5. Der Betrag der Buchung darf nicht den Wert des Aktionsgutscheins unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Aktionsgutschein an den Teilnehmer zu erstatten.
8.6. Soweit der Wert des Aktionsgutscheins den Betrag der Buchung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. HierfĂŒr kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswĂ€hlen.
8.7. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Aktionsgutscheins findet nicht statt.
8.8. Es erfolgt keine Erstattung des Aktionsgutscheins, wenn der Teilnehmer die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise gebuchten Leistungen im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts widerruft.
8.9. Der Aktionsgutschein ist nicht auf Dritte ĂŒbertragbar und kann vor Leistungserbringung ĂŒber die Website mit schuldbefreiender Wirkung nur durch die auf dem Aktionsgutschein genannte Person eingelöst werden. Der Veranstalter kann ĂŒberprĂŒfen, ob der jeweilige Aktionsgutscheininhaber rechtmĂ€Ăiger Inhaber und berechtigt ist, den Aktionsgutschein einzulösen.
9. Entgelt und Zahlungsbedingungen
9.1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind gemÀà § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen bzw. Lehrangebote von der Umsatzsteuer befreit.
9.2. Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in LĂ€nder auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trĂ€gt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z.B. Kosten fĂŒr die GeldĂŒbermittlung durch Kreditinstitute (z.B. ĂberweisungsgebĂŒhren, WechselkursgebĂŒhren) entstehen.
9.3. Mit Abschluss des Vertrags schuldet der Auftraggeber bei LehrgĂ€ngen in der Schweiz eine Anzahlung von SFR 80,00 der vereinbarten VergĂŒtung. Die Anzahlung ist innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang einer ordnungsgemĂ€Ăen Rechnung zur Zahlung fĂ€llig. Die Restsumme ist spĂ€testens vier (4) Wochen vor Kursbeginn ohne Abzug zur Zahlung fĂ€llig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. FĂŒr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem GeschĂ€ftskonto des Veranstalters maĂgebend.
10. Teilnahmeberechtigung und VertragsĂŒbertragung
10.1. Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der AnmeldebestĂ€tigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine VertragsĂŒbertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.
10.2. Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB fĂŒr sĂ€mtliche sich aus dem Vertrag ergebenden AnsprĂŒche, insbesondere fĂŒr das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.
11. Ănderung oder Ausfall der Veranstaltung
11.1. Ănderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art der Veranstaltung gem. Ziffer 3 (z.B. Ănderung des Angebots von PrĂ€senz- auf Online- Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigefĂŒhrt wurden, sind nur gestattet, soweit die Ănderungen oder Abweichungen fĂŒr den Teilnehmer nicht erheblich sind.
11.2. Der Veranstalter hat eine Ănderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemÀà Ziffer 11.1 unverzĂŒglich nach seiner Kenntnis gegenĂŒber dem Teilnehmer zu erklĂ€ren.
11.3. Im Falle einer erheblichen LeistungsĂ€nderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurĂŒckzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzĂŒglich nach der ErklĂ€rung des Veranstalters ĂŒber die Ănderung der Veranstaltung diesem gegenĂŒber geltend zu machen.
12. RĂŒcktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
12.1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
12.2. Der Veranstalter hat den RĂŒcktritt spĂ€testens sieben (7) Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenĂŒber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief, per Fax oder E-Mail) zu erklĂ€ren. Sollte bereits zu einem frĂŒheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzĂŒglich von seinem RĂŒcktrittsrecht Gebrauch machen.
12.3. Der Teilnehmer erhĂ€lt das gezahlte Entgelt umgehend zurĂŒck, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzĂŒglich nach Zugang der RĂŒcktrittserklĂ€rung des Veranstalters diesem gegenĂŒber geltend zu machen. SchadensersatzansprĂŒche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
13. RĂŒcktritt des Veranstalters
13.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurĂŒckzutreten. Wichtige GrĂŒnde liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden UmstĂ€nden abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
13.2. In den vorgenannten FĂ€llen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollstĂ€ndig zurĂŒckerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemĂŒhen. SchadensersatzansprĂŒche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
14. Vertragliches RĂŒcktrittsrecht des Teilnehmers – Stornierungen
14.1. Der Teilnehmer kann bis zu 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von GrĂŒnden und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief, per Fax oder E-Mail) gegenĂŒber dem Veranstalter zu erklĂ€ren. MaĂgeblicher Zeitpunkt fĂŒr die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der ErklĂ€rung beim Veranstalter. Ein dem Teilnehmer als Verbraucher gegebenenfalls nach Ziffer 6 zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch das nachstehend geregelte RĂŒcktrittrecht nicht eingeschrĂ€nkt.
14.2. Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollstĂ€ndig zurĂŒckerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen ab Zugang der StornierungserklĂ€rung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurĂŒck, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat.
14.3. Im Falle einer nicht fristgerechten Stornierung von weniger als 28 Tage und mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, erhebt der Veranstalter insgesamt 50 % des Teilnahmeentgeltes. Erfolgt die RĂŒcktrittserklĂ€rung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein RĂŒcktritt nicht mehr möglich und es wird das volle Teilnahmeentgelt erhoben. Eine Erstattung des Teilnahmeentgelt bei RĂŒcktritt erfolgt allerdings, soweit ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. VersĂ€umte Unterrichtseinheiten (durch Krankheit etc.) können aus KulanzgrĂŒnden â auf Wunsch und nach RĂŒcksprache ggf. zu einem spĂ€teren Zeitpunkt und auch an einem anderen Lehrgangsorten â nachgeholt werden.
15. Besondere Bedingungen fĂŒr die Nutzung der Lernplattform
15.1. Im Rahmen der Nutzung der Lernplattform bietet der Veranstalter begleitende Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend âLehrinhalteâ) und/oder digitale Inhalte an, die abhĂ€ngig davon sind, welchen Lehrgang der Teilnehmer gebucht hat.
15.2. FĂŒr die Lehrinhalte gilt Ziffer 16. und fĂŒr die digitalen Inhalte gilt Ziffer 17. dieser AGB ergĂ€nzend.
15.3. Mit der Registrierung erhĂ€lt der Teilnehmer vom Veranstalter per E- Mail ein Passwort fĂŒr sein Kundenkonto. Der Teilnehmer kann das Passwort jederzeit in seinem Kundenkonto Ă€ndern. Der Teilnehmer darf das Passwort Dritten nicht mitteilen oder zugĂ€nglich machen und hat es sorgfĂ€ltig zu verwahren, um MissbrĂ€uche zu vermeiden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Veranstalter unverzĂŒglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihnen bekannt wird, dass unbefugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Der Teilnehmer haftet fĂŒr jeden Missbrauch Dritter, soweit dieser nicht den Nachweis erbringt, dass ihn kein Verschulden trifft.
15.4. Der Veranstalter behĂ€lt sich vor, die angebotenen Leistungen zu Ă€ndern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist fĂŒr den Teilnehmer nicht zumutbar. Der Veranstalter behĂ€lt sich darĂŒber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu Ă€ndern oder abweichende Leistungen anzubieten,
- soweit er hierzu aufgrund einer Ănderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit die jeweilige Ănderung notwendig ist, um bestehende SicherheitslĂŒcken zu schlieĂen;
- wenn die Ănderung lediglich vorteilhaft fĂŒr den Teilnehmer ist; oder
- wenn die Ănderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen fĂŒr den Teilnehmer ist.
Ănderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Veranstalters stellen keine LeistungsĂ€nderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere fĂŒr Ănderungen rein graphischer Art und die bloĂe Ănderung der Anordnung von Funktionen.
15.5. Der Veranstalter ist berechtigt, den Teilnehmer im Falle der missbrĂ€uchlichen Nutzung der Software zu verwarnen und/oder den Zugang zu der Lernplattform zeitweise oder dauerhaft zu sperren und wird ggf. zivil- und strafrechtliche MaĂnahmen einleiten.
15.6. Der Veranstalter wird MaĂnahmen zum Schutz der Daten sowie deren Backups nach dem Stand der Technik vornehmen. Den Veranstalter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Der Teilnehmer ist fĂŒr eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.
16. EinrĂ€umung von Nutzungsrechten fĂŒr Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
16.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur DurchfĂŒhrung der Veranstaltung ĂŒberlassenen erforderlichen Lehrinhalte.
16.2. Gegebenenfalls ĂŒberlassene Lehrinhalte dĂŒrfen von dem Teilnehmer ausschlieĂlich zu privaten Zwecken (nicht zu kommerzielle Zwecke) genutzt werden, insbesondere ist es dem Teilnehmer gestattet die Lehrinhalte zu lesen, herunterzuladen und/oder auszudrucken.
16.3. Das dem Teilnehmer im Rahmen der vom der Lernplattform des Veranstalters gewĂ€hrte Zugriffs- und Nutzungsrecht ist nicht ĂŒbertragbar und steht nur Ihnen dem Teilnehmer zu.
16.4. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, VervielfĂ€ltigung oder öffentliche ZugĂ€nglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio, Video oder sonstiger Weise bedĂŒrfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
16.5. Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte in elektronischer Form als PDF-Datei zum Download zur VerfĂŒgung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ăberlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
17. MĂ€ngelhaftung, Ăberlassung digitaler Inhalte und EinrĂ€umung von Nutzungsrechten
17.1. Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte fĂŒr den jeweiligen Lehrgang werden unentgeltlich zur VerfĂŒgung gestellt.
17.2. Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschlieĂlich im Kundenkonto per Streaming (sofern der Teilnehmer ein Kundenkonto eingerichtet hat) bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
17.3. Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geĂ€nderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Veranstalter wird dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen berĂŒcksichtigen und den Teilnehmer rechtzeitig ĂŒber notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen BeeintrĂ€chtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers steht diesem ein SonderkĂŒndigungsrecht zu.
17.4. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, rĂ€umt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschrĂ€nkte Recht ein, die ĂŒberlassenen digitalen Inhalte im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder VervielfĂ€ltigungen dessen sowie die EinrĂ€umung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die RechtseinrĂ€umung erst wirksam, wenn der Teilnehmer die vertraglich geschuldete Entgelt vollstĂ€ndig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollstĂ€ndiger Zahlung des Entgelts vorlĂ€ufig einrĂ€umen. Ein Ăbergang der Rechte findet durch eine vorlĂ€ufige EinrĂ€umung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt.
18. Haftung
18.1. Der Teilnehmer versichert mit seiner Buchung, dass er sich ĂŒber die eingegangenen typischen Gefahren der angebotenen Veranstaltungen bewusst ist und eine aktive Teilnahme an den Veranstaltungen erforderlich ist. Eine Teilnahme an einer Veranstaltung des Veranstalters durch den Teilnehmer erfolgt nach einer ordnungsgemĂ€Ăen Belehrung bzw. Einweisung und GefahrenaufklĂ€rung durch den Veranstaltungsleiter auf eigene Gefahr.
18.2. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und ErfĂŒllungsgehilfen uneingeschrĂ€nkt:
- bei Vorsatz oder grober FahrlÀssigkeit;
- bei vorsÀtzlicher oder fahrlÀssiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
18.3. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters bei leichter FahrlĂ€ssigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemÀà Ziffer 18.1 unbeschrĂ€nkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€Ăe DurchfĂŒhrung des Vertrags ĂŒberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmĂ€Ăig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
18.4. Die An- und Abreise zum Veranstaltungsort kann von spt-education nicht versichert werden; eine private Unfallversicherung wird empfohlen. Teilnehmer an deutschen Veranstaltungsorten, die von ihrem Arbeitgeber entsandt und finanziert werden, sind bei UnfĂ€llen wĂ€hrend der Veranstaltungszeit ĂŒber die Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Freiwillige und selbstfinanzierte Teilnehmer sind bei UnfĂ€llen ĂŒber die Versicherung der spt-education bei der VBG versichert. UnfĂ€lle, die durch grobe FahrlĂ€ssigkeit oder Ungeschicklichkeit verursacht werden, sind nicht durch spt-education versichert. SchĂ€den am Inventar des Veranstaltungsortes sind nur wĂ€hrend der Unterrichtszeiten versichert, auĂer bei grober FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz. SchĂ€den auĂerhalb der Unterrichtszeiten gehen zu Lasten des Verursachers. Es besteht kein Versicherungsschutz durch spt-education fĂŒr SchĂ€den und UnfĂ€lle wĂ€hrend der Ăbernachtungen oder der Freizeit am Kursort.
18.5. Im Ăbrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
19. KĂŒndigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten GrĂŒnden
19.1. Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefĂ€hrdet oder beeintrĂ€chtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kĂŒndigen. Unter FĂ€lle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit auĂerhalb der EinflusssphĂ€re des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter Ă€hnlichen AusmaĂes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsĂ€hnliche ZustĂ€nde, Aufruhr, Revolution, MilitĂ€r- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale RechtsĂ€nderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemĂŒhen. SchadensersatzansprĂŒche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
19.2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kĂŒndigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das VertragsverhĂ€ltnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem MaĂ vertragswidrig verhĂ€lt (insbesondere bei VerstoĂ gegen die Sicherheitsunterweisung), dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behĂ€lt der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschlieĂlich der dem Teilnehmer von den LeistungstrĂ€gern erstatteten BeitrĂ€ge.
20. Geheimhaltung und Datenschutz
20.1. Die Parteien verpflichten sich, sĂ€mtliche im Rahmen des Vertrages zugĂ€nglich gemachten GeschĂ€ftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend âvertrauliche Informationenâ) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenĂŒber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskrĂ€ftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch fĂŒr Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
20.2. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
20.3. Sofern und soweit der Veranstalter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Teilnehmers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktĂŒbliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemÀà Art. 28 DS-GVO abschlieĂen.
21. Alternative Streitbeilegung
21.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur auĂergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder DienstleistungsvertrĂ€gen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
21.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
22. Schlussbestimmungen
22.1. FĂŒr sĂ€mtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewĂ€hrte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
22.2. Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auĂerhalb der EuropĂ€ischen Union liegen.
23. Recht am Bild
23.1. Mit akzeptieren der AGB erklĂ€ren die Teilnehmenden ihr EinverstĂ€ndnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Personen im Rahmen von Veranstaltungen der spt-education sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bilder zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung und Information. Die spt-education verpflichtet sich mit dem vorhandenen Foto- und Videomaterial sorgfĂ€ltig umzugehen. Diese EinverstĂ€ndniserklĂ€rung gilt bis auf Widerruf und kann jederzeit ohne Angabe von GrĂŒnden schriftlich widerrufen werden.
Stand: 09.07.2024
