- Kolloquium Medical Athletic Coach
Prüfung “MACPrü24-FRA1” (Frankfurt)
Prüfungstermin
- 28.06.2024 – 30.06.2024
Prüfungszeiten:
Die Aufteilung der Gruppen findet während der Blöcke statt, sodass nur ein Tag für die Prüfung geplant werden muss.
Eine Anreisebeschreibung mit Übernachtungsmöglichkeiten wird mit der Anmeldebestätigung zugesendet.
Prüfer
Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus mindestens einem Lehrgangsleiter und mindestens einem weiteren Lehrern/Referenten der Weiterbildungsmaßnahme zum Medical Athletic Coach.
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen werden TeilnehmerInnen aus der Weiterbildung die eine regelmäßige Teilnahme an den einzelnen Lehrgangsteilen vorweisen können.
Eine regelmäßige Teilnahme ist gegeben, wenn Fehlzeiten auf maximal 10% beschränkt (das entspricht maximal 1 Tag) bleiben. Weitere Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Gelegenheit dazu besteht entweder am gleichen Seminarort in einem Folgelehrgang oder an einem anderen Seminarort in einem Parallellehrgang.
Sonderregelung in Österreich: Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu Medizinischen Assistenzberufen (MABG) machen wir darauf aufmerksam, dass zur Ausübung der Trainingstherapie durch Sportwissenschaftler*innen ein Eintrag in die „Liste der zur Ausübung der Trainingstherapie berechtigten Sportwissenschaftler*innen“ vorgeschrieben ist.
Diplomtrainer*innen (BSPA – Bundessportakademie Österreich) dürfen NICHT in den Bereichen der Sekundär- und Tertiärprävention tätig werden.
Zertifizierung
Das Zertifikat bescheinigt dir, nach bestandener Prüfung, die spezifische Fortbildung zum Medical Athletic Coach. Damit deine zukünftigen Partner bzw. Arbeitgeber schnell erkennen, welche speziellen Fähigkeiten und Fertigkeiten du erworben hast, liegt dem offiziellen Zertifikat eine Detailaufstellung zu den Zielen und Inhalten der Fortbildung bei. Weiter führen wir dich in einer Online-Liste ausgebildeter Medical Athletic Coaches. Dort wirst du einfach gefunden und der Sportler oder Verein kann direkt mit dir in Kontakt treten.
Sonderregelung in Österreich: Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu Medizinischen Assistenzberufen (MABG) machen wir darauf aufmerksam, dass zur Ausübung der Trainingstherapie durch Sportwissenschaftler*innen ein Eintrag in die „Liste der zur Ausübung der Trainingstherapie berechtigten Sportwissenschaftler*innen“ vorgeschrieben ist.
Diplomtrainer*innen (BSPA – Bundessportakademie Österreich) dürfen NICHT in den Bereichen der Sekundär- und Tertiärprävention tätig werden.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühren sind mit der Anmeldung zur Prüfung, spätestens aber 4 Wochen vorher an uns zu überweisen.
Download der Prüfungsordnung
Fragen? Rufen Sie uns an
Tel.: +49 (0) 2223 2788 0
Mail: info@spt-education.de
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